Allgemeine Geschäftsbedingungen

über die Anmietung einer Ferienunterkunft

 

Ferienunterkunft / Vermieter

Ferienhaus "Paraiso" 

Karina und René Holling 

Calle Lanzarote 16, 53

35580 Playa Blanca 

 

Für die Nutzung der oben genannten Ferienunterkunft gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

Geltungsbereich

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

 

Buchung

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung (Mietvertrag) zustande, welche dem Gast im Anschluss  per Email übermittelt wird. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Hausordnung, welche dem Gast im Vorfeld zugänglich gemacht wurden, akzeptiert.

 

Aufenthalt

Der Mindestaufenhalt beträgt 7 Tage. 

Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.

Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von 15 Euro pro Person /Tag zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

 

Zahlung

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % der Gesamtsumme innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 14 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen.

Kann der Vermieter bis zum 10. Tag nach der Übermittlung der Buchungsbestätigung keinen Zahlungseingang verbuchen und wird diese auch nicht nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung geleistet, so ist der Vermieter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; er muss dies dem Gast schriftlich mitteilen.

Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 30Euro an den Vermieter fällig.

 

Rücktritt

Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Rücktritt bis 

45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises

44 – 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises

32 – 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises

21 – 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises 

11 - 2 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

1 - 0 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.

Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 30 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. 

 

Ankunft 

Die Schlüsselübergabe erfolgt in der Regel bei persönlicher Begrüßung und Einweisung durch uns. Daher bitten wir Sie, uns rechtzeitig über Ihre geplante Ankunft (Flugnummer) zu informieren und bei Abfahrt vom Flughafen uns eine kurze Rückmeldung zu geben (WhatsApp oder Anruf : +34 648479866). 

Sollte es aus irgendeinem Grund nicht möglich sein, so erhalten Sie rechtzeitig einen Code für den Schlüsselkasten. 

 

Haftung des Gastes 

Der Gast haftet dem Vermieter für alle Schäden, welche durch eine unsachgemäße Nutzung oder eine Nutzung über den vereinbarten Nutzungszweck und –umfang hinaus entstehen. Ferner haftet er für Beschädigungen/Verschlechterungen, die durch ihn oder einen Mitbewohner schuldhaft verursacht werden, sowie für Abnutzungen, die durch über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Benutzung entstehen. Der Gast hat jeden an der Ferienwohnung, dem Inventar und den sonstigen Einrichtungsgegenständen auftretenden oder festgestellten Schaden unverzüglich dem Vermieter oder einem Bevollmächtigten anzuzeigen.

Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 100 Euro fällig.

Es ist spanisches Recht anwendbar. Der ausschließliche Gerichtsstand ist der Ort des Objektes.

 

Haftung des Vermieters

Die vertragliche Haftung des Vermieters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor-, neben– und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit

a) ein Schaden des Gastes vom Vermieter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Vermieter für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ein kurzfristiger Ausfall technischer Geräte wie Geschirrspüler, Waschmaschine, Trockner, TV etc. berechtigt nicht zur Mietminderung. Reparaturen bzw. Ergänzungen werden vom Vermieter schnellstmöglich veranlasst.

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

 

Nutzung der Räumlichkeiten

Erfolgt durch den Gast ein erheblicher Verstoß gegen die Hausordnung oder den Beherbergungsvertrag, eine veränderte Nutzung der Räumlichkeiten oder eine nicht genehmigte Beherbergung fremder Übernachtungsgäste, so kann der Vermieter den Beherbergungsvertrag fristlos kündigen und Schadenersatz in Form des vollen Mietzinses für den gesamten Anmietungszeitraum verlangen. Stellt der Vermieter fest, dass die Räumlichkeiten bereits von mehr oder anderen Personen genutzt worden sind, als im Beherbergungsvertrag mit dem Gast vereinbart, so kann er zudem entsprechenden Aufpreis für diese Personen erheben. 

 

WLAN und Internetdienste, Datensicherheit, Drittanbieter

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Der Vermieter gibt keine Gewährleistung der Verfügbarkeit, grundlegende Funktion mit dem jeweiligen Endgerät sowie der Datentransfergeschwindigkeit. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

Reklamation

Reklamationen sind vom Gast gegenüber dem Vermieter unverzüglich und in schriftlicher Form anzuzeigen.

 

Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es werden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.